"Die Kunst der Besteuerung besteht ganz einfach darin, die Gans so zu rupfen, daß man möglichst viel Federn bei möglichst wenig Geschrei erhält." [Jean Baptiste Colbert 1619 - 1683]
Wir betreuen Sie bei Ihrer Einkommenssteuererklärung im Rahmen einer Mitgliedschaft
Das erfolgt ausschließlich bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen, für
diesen Fall auch bei:
Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Zinseinnahmen, Kapitalanlagen)
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (z.B. Wohnungsvermietung, Garagenvermietung)
sonstigen Einkünften (z.B. private Veräußerungsgewinne) sofern die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 13 000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 26 000 Euro bei Ehegatten nicht übersteigen
Wir beantragen bzw. beraten Sie bei
"Riester-Bonus" und "Rürup-Rente"(steuerliche Auswirkungen)
Kindergeld
Förderung
bei Haussanierung
Förderung
bei Neubau einer Mietwohnung
Lohnsteuerermäßigung
Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
Zu unserem Rundumservice gehört selbstverständlich auch die
Berechnung der Steuer
Beratung und Wahl der richtigen Steuerklasse
Prüfung der Steuerbescheide
Einlegung und Führung von Rechtsmitteln bis zur Klage vor dem Finanzgericht
Informieren
über Steuervorteile
einen ganzjährigen Anspruch auf Beratung ohne Zusatzkosten
Zu Ihrer Information:Wir sind in der Lohnsteuerhilfe als Lohnsteuerhilfeverein ELVE seit 1994 in Gera tätig und gewissermaßen als vereinigte Lohnsteuerhilfe
mit über 63 Beratungsstellen im Bundesgebiet vertreten. Der Lohnsteuerhilfeverein Elve Gera-Langenberg beantwortet gern Ihre Fragen wie: Ist eine Steuererklärung ein Muss ? Warum sollte eine Steuererklaerung abgegeben werden? Muss ich Steuererklärung(en) machen ? Der LhV Elve informiert Sie darüber wie Leistungen der Handwerker sich steuermindern auswirken. Ebenso wie Sie eine oder mehrere Handwerkerrechnung(en) von der Steuer absetzen können.LStHv Elve Gera
Steuererklärung
einreichen
Nach dem Gespräch mit Ihnen und der Beratung in der Beratungsstelle erstellen wir Ihre Steuererklärung und berechnen Ihre Steuer. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Die fertige Steuererklärung mit allen Unterlagen reichen wir für Sie beim Finanzamt ein
Besteuerung prüfen
Wir lassen uns vom Finanzamt Ihren Steuerbescheid zustellen und prüfen das Ergebnis auf Richtigkeit.
Ist der Steuerbescheid fehlerhaft, werden wir nach Rücksprache mit Ihnen Rechtsmittel einlegen und, wenn notwendig, Klage vor dem Finanzgericht führen.