Lohnsteuerhilfeverein ELVE e.V. Gera

 

  seit 1994

Telefon (0365) 738 58 94

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Steuerzitat:
"Die Kunst der Besteuerung besteht ganz einfach darin, die Gans so zu rupfen, daß man möglichst viel Federn bei möglichst wenig Geschrei erhält." [Jean Baptiste Colbert 1619 - 1683]

Mitglied
Unsere Dienstleistung hat, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben
,im Rahmen einer Mitgliedschaft zu erfolgen.
Die Dauer der Mitgliedschaft können Sie jedoch selbst bestimmen.
 werden warum ?

Die Meinung der Presse
"Lohnsteuerhilfevereine sind nach den Bestimmungen des Steuerberatungsgesetzes
Selbshilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern.
Für den einmaligen jährlichen Mitgliedsbeitrag
der bei den meisten Lohnsteuerhilfevereinen einkommensabhägig gestaffelt ist,
erhalten die Mitglieder einen umfassenden ganzjährigen Service.
Die Kosten für diese umfassende steuerliche Beratung bleiben in der Regel bedeudent unter den Kosten bei einem Steuerberater.
Damit sind Lohnsteuerhilfevereine für Arbeitnehmer die optimale Betreuungsmöglichkeit !"

Wir betreuen Sie bei Ihrer Einkommenssteuererklärung im Rahmen einer Mitgliedschaft
    
  • Das erfolgt ausschließlich bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen, für diesen Fall auch bei:
  • Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Zinseinnahmen, Kapitalanlagen)
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (z.B. Wohnungsvermietung, Garagenvermietung)
  • sonstigen Einkünften (z.B. private Veräußerungsgewinne) sofern die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 13 000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 26 000 Euro bei Ehegatten nicht übersteigen
     
  • Wir beantragen bzw. beraten Sie bei
        
  • "Riester-Bonus" und "Rürup-Rente"(steuerliche Auswirkungen)
  •  Kindergeld
  •  Förderung bei Haussanierung
  •  Förderung bei Neubau einer Mietwohnung
  •  Lohnsteuerermäßigung
  •  Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
     
  • Zu unserem Rundumservice gehört selbstverständlich auch die
        
  •  Berechnung der Steuer
  •  Beratung und Wahl der richtigen Steuerklasse
  •  Prüfung der Steuerbescheide
  •  Einlegung und Führung von Rechtsmitteln bis zur Klage vor dem Finanzgericht
  •  Informieren über Steuervorteile
  •  einen ganzjährigen Anspruch auf Beratung ohne Zusatzkosten
     
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    Zu Ihrer Information:Wir sind in der Lohnsteuerhilfe als Lohnsteuerhilfeverein ELVE seit 1994 in Gera tätig und gewissermaßen als vereinigte Lohnsteuerhilfe mit über 63 Beratungsstellen im Bundesgebiet vertreten. Der Lohnsteuerhilfeverein Elve Gera-Langenberg beantwortet gern Ihre Fragen wie: Ist eine Steuererklärung ein Muss ? Warum sollte eine Steuererklaerung abgegeben werden? Muss ich Steuererklärung(en) machen ? Der LhV Elve informiert Sie darüber wie Leistungen der Handwerker sich steuermindern auswirken. Ebenso wie Sie eine oder mehrere Handwerkerrechnung(en) von der Steuer absetzen können.LStHv Elve Gera

    Steuererklärung einreichen

    Nach dem Gespräch mit Ihnen und der Beratung in der Beratungsstelle erstellen wir Ihre Steuererklärung und berechnen Ihre Steuer. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Die fertige Steuererklärung mit allen Unterlagen reichen wir für Sie beim Finanzamt ein


           viel Steuern sparen

    Besteuerung prüfen

    Wir lassen uns vom Finanzamt Ihren Steuerbescheid zustellen und prüfen das Ergebnis auf Richtigkeit. Ist der Steuerbescheid fehlerhaft, werden wir nach Rücksprache mit Ihnen Rechtsmittel einlegen und, wenn notwendig, Klage vor dem Finanzgericht führen.


    Steuerermaessigung